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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2023 - L 8 SO 39/22 B ER   

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https://dejure.org/2023,20832
LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2023 - L 8 SO 39/22 B ER (https://dejure.org/2023,20832)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.01.2023 - L 8 SO 39/22 B ER (https://dejure.org/2023,20832)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Januar 2023 - L 8 SO 39/22 B ER (https://dejure.org/2023,20832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 99 Abs 1 SGB 9 2018, § 99 Abs 3 SGB 9 2018, § 99 Abs 4 SGB 9 2018, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 29 SGB 9 2018
    Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - soziale Teilhabe - Assistenzleistung zum Wohnen - Hilfe bei der Haushaltsführung - Vermüllungssyndrom - Eingliederungshilfe-Verordnung - keine seelisch wesentliche Behinderung - keine Inanspruchnahme einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)

  • rechtsportal.de

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2023 - L 8 SO 39/22
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe die Zielvereinbarung als lediglich formelle Voraussetzung für die Vereinbarung eines Persönlichen Budgets eingeordnet und im Übrigen offengelassen, welche Folgen aus dem Fehlen einer Zielvereinbarung für den Anspruch des Berechtigten abzuleiten seien (Urteil des BSG vom 28. Januar 2021 - B 8 SO 9/19 R-, juris, RdNr. 28).

    Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach der Rechtsprechung des BSG lediglich um eine formelle Voraussetzung für die Bewilligung von Teilhabeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets (vgl. Urteil vom 28. Januar 2021, B 8 SO 9/19 R, juris, RdNr. 27).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.08.2022 - L 8 SO 24/22

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) - Zur Zuständigkeit des Trägers der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2023 - L 8 SO 39/22
    Welche Konsequenzen eine fehlende Zielvereinbarung für das Persönliche Budget gemäß § 29 SGB IX in der vom dem 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023 geltenden - und damit zeitlich vom Gesetzgeber ausdrücklich begrenzten - Fassung hat, ist höchstrichterlich jedoch nicht geklärt (offen gelassen in BSG, a. a. O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 18. August 2022 - L 8 SO 24/22 B ER -, juris, RdNr. 51 m.w.N.).

    Hier dürfte maßgeblich sein, dass noch keinerlei Absprachen zwischen den Beteiligten über Art und Umfang der Eingliederungshilfe erfolgt sind, also insbesondere keine bereits für einen vorhergehenden Zeitraum abgeschlossene Zielvereinbarung Nachwirkungen hätte entfalten können (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 18. August 2022 - L 8 SO 24/22 B ER -, juris, RdNr. 52 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

    Die Betreuungskosten dürften bei einem Einzug der Antragstellerin in die Räumlichkeiten der WG nach gegenwärtigem Stand deutlich höher ausfallen, weil die in der Kalkulation vorausgesetzte Belegung der WG mit fünf Personen mangels potentieller (Mit-)Bewohnerinnen und Bewohner - ein weiterer an der WG Interessierter hatte in einem Parallelverfahren ebenfalls keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom heutigen Tag - L 8 SO 39/22 B ER -), ebenso zwei Personen in früheren Eilrechtsschutzverfahren (vgl. SG Leipzig, Beschluss vom 31.1.2022 - S 15 SO 156/21 ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2.6.2022 - L 8 SO 19/22 B ER -) und die Budgetanträge von zwei weiteren sollen noch nicht beschieden sein (vgl. den Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin vom 5.8.2022) - voraussichtlich (in absehbarer Zeit) nicht erreicht wird und damit kostenreduzierende Personalschlüssel (derzeit) nicht darstellbar sind.
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